26.04.2023 11:00 Alter: 1 year
Kategorie: LEGAL NEWS

„Null-Spesen-Broker“ im Vormarsch

Thomas Boller im Börsen-Kurier über die Gefahren für Kunden


Thomas Boller sprach mit Michael Kordovsky vom Börsen-Kurier über die Gefahren für Kunden von Online-Brokern und auf welche Vertragsklauseln geachtet werden sollte.

Immer mehr Österreicher bevorzugen es, für einen Euro und weniger pro Transaktion in Deutschland mit Aktien und Derivaten zu traden. Beispiele günstiger Angebote zeigte ein Online-Bericht der deutschen Computer Bild vom 24. Feber: So werden bei „Trade Republic“ Aktien, ETFs und Derivate ohne Orderprovisionen gehandelt. Es gibt nur ein Fremdkostenpauschale von € 1. Hier lohnt es sich sogar mit Beträgen von 80 bis 100 Euro pro Position ein breites Portfolio aufzubauen. Ein weiteres Beispiel ist „Justtrade“: Ab einem Mindestordervolumen von € 500 (und € 50 bei Kryptowährungen) kann spesenfrei gehandelt werden. Es fallen nur marktübliche Spreads an. Bei „Finanzen.net Zero“ können mehr als 300.000 Wertpapiere (Aktien, ETFs, Fonds, Optionsscheine, Zertifikate) ab € 500 ohne Provision und Fremdkostenpauschale gehandelt werden. Für kritische Betrachter ist das fast zu schön, um wahr zu sein.

Fallstricke versus Verbraucherrecht

Fakt ist, dass niemand etwas zu verschenken hat. Deshalb sollte genau auf Ausführungskurse und die technische Stabilität der Handelsplattform geachtet werden. Auch auf die Höhe der Spreads (Spannen zwischen An- und Verkauf) sollte geschaut werden. Hinzukommt noch folgende Überlegung: Besteht theoretisch die Gefahr, dass ein Broker über Nacht beispielsweise die Transaktions-Spesen von € 1 auf 10 pro Transaktion anhebt und dann Anleger überraschend mit 9 %-Punkte mehr Spesen bei € 100 Positionsgröße verkaufen können? Dazu Thomas Boller, Partner bei BLS Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegenüber dem Börsen-Kurier: „Die Anhebung von Transaktions-Spesen durch Broker ist gerade in Zeiten wie diesen eine durchaus reale Gefahr. Wenn es tatsächlich dazu kommt, so sollte zunächst jedenfalls ein Blick in den jeweiligen Vertrag mit dem Broker geworfen werden, um zu überprüfen, welche Vereinbarung in Bezug auf die Spesen getroffen wurde. Wurden beispielsweise feste Spesensätze vereinbart, dürfen diese vom Broker nicht ohne Weiteres einseitig geändert werden. Hierzu würde es generell der Zustimmung des Kunden bedürfen.“

Lesen Sie hier den gesamten Artikel: >> Null-Spesen-Broker im Vormarsch (PDF)

Dieser Beitrag ist in der Ausgabe 15 des Börsen-Kurier im April 2023 erschienen.

26.04.2023