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20.07.2022 09:00 Alter: 2 yrs
Kategorie: LEGAL NEWS

Erfolg für BLS vor dem OGH

Krähende Hähne dürfen die Nachtruhe nicht stören


BLS begleitete einen Wiener bis zum Obersten Gerichtshof und verhalf ihm zu seinem Recht. Er muss die ständige Ruhestörung durch laut krähende Hähne seiner Nachbarn nicht weiter dulden.

Lautstark krähende und miteinander kämpfende Hähne raubten einem Wiener Pensionisten regelmäßig den Schlaf. Besonders in den frühen Morgenstunden ging im Hühnerstall der Nachbarn die Post ab. Da der Lärmgeplagte im direkten Gespräch mit den Hühnerhaltern keine zufriedenstellende Lösung finden konnte, wandte er sich an unsere Kanzlei.

Auch gegenüber BLS waren die Hühnerhalter uneinsichtig und der nächtliche wie auch tagsüber hörbare Krawall wurde nicht weniger. Daher wurde vom betroffenen Wiener – vertreten durch BLS Rechtsanwälte – eine Klage beim Bezirksgericht gegen die Hühnerhalter eingereicht.

Die Beklagten argumentierten, die Hühnerhaltung sei in dem Wiener Außenbezirk ortsüblich und nicht lauter als der sonstige Umgebungslärm. Doch das zuständige Bezirksgericht stellte eine Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung der Wohnung fest und gab dem Unterlassungsbegehren statt. Das Krähen der Hähne dürfe in der Wohnung des Pensionisten keinen „ungebührlichen, schlafbehindernden oder störenden und das ortsübliche Ausmaß überschreitenden“ Lärm verursachen. Das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung.

Vor kurzem wurde nun auch die Revision der Beklagten vom OGH zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Bezirksgerichts vollinhaltlich bestätigt (OGH-Beschluss im RIS). Die Beklagten müssen nun dafür sorgen, dass die Ruhestörungen ein Ende haben und unser Mandant wieder ruhig schlafen kann.

20.07.2022