02.08.2016 11:08 Alter: 8 yrs
Kategorie: NEWS

Einschätzung des Schmerzengeldbetrages


Bei relativ leichten Verletzungen, die jedoch mit einer langen Schmerzperiode verbunden sind, ist die Einschätzung der Höhe des Schmerzengeldbetrages besonders schwierig. In einem solchen Fall können die Voraussetzungen des Kostenprivilegs des § 43 Abs 2 ZPO hinsichtlich des Schmerzengeldbegehrens bejaht werden. (RIS-Justiz RS0035903)

02.08.2016