Wenn du das Einzelne nicht wahrnimmst, so kannst du das Ganze nicht erfassen.

Paul Schibler

Leistungsumfang

Verwaltungsrecht und Verwaltungsstrafrecht

Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Verwaltungsrechts vor den Behörden und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts und beraten darüber hinaus auch Gemeinden und andere öffentliche Rechtsträger bei verwaltungsrechtlichen Fragen. Auf Grund der regelmäßigen Vertretungstätigkeit in Genehmigungsverfahren für gewerbliche, abfallwirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Betriebsanlagen, Bewilligungsverfahren im Zusammenhang mit Bauprojekten, Vergabeverfahren, UVP-Verfahren und Verwaltungsstrafverfahren (inkl. Finanzstrafverfahren) verfügen wir insbesondere in diesen Bereichen über umfassende Erfahrungswerte. Gerade im technischen Bereich sehen sich Unternehmen mit einer zunehmenden Regelungsdichte konfrontiert, die sich neben dem zwingenden öffentlichen Recht aus Durchführungsverordnungen und den geltenden Regeln der Technik ergibt. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl bei der Abwicklung von technischen Schadensfällen, als auch bei der Entwicklung und Koordination der Verfahrens- und Arbeitsorganisation zur Einhaltung der geltenden technischen Normen. Insbesondere auf Grund unserer ständigen engen Kooperation mit technischen Experten sind wir in der Lage, für Sie pragmatische und effiziente Lösungen zu entwickeln und durchzusetzen.