Die Technik galoppiert ihrem Reiter davon.

Manfred Hinrich

Leistungsumfang

Technikrecht

Neue Technologien und technische Verfahrensweisen begegnen uns ständig in allen Lebensbereichen. Unternehmerinnen und Unternehmer sind bereits in der Projektentwicklungsphase mit verschiedensten Rechtsfragen zu konfrontiert. Für Betriebsanlagen sind zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit von Menschen komplexe Genehmigungsverfahren vorgeschrieben. Bestimmte Vorhaben müssen außerdem einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Menschliche oder technische Fehler können zu massiven Schäden an Menschen oder Anlagen führen. Basierend auf unserer jahrzehntelangen Tätigkeit im technischen Umfeld können wir eine umfassende und zielorientierte Beratung und Vertretung für alle Behördenverfahren anbieten. Wir arbeiten eng mit einem Netz besonders qualifizierter technischer Expertinnen und Experten zusammen und sprechen selbst die Sprache der Technik. Unser fundiertes technisches Know-how ist die Basis für eine erfolgreiche juristische Beratung in allen Bereichen des Technikrechts. Auch in Fällen des Technikstrafrechts, wenn beim Einsatz von Technik strafrechtlich geschützte Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit von Menschen verletzt werden, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.