
Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger.
Volker Schlöndorff
Leistungsumfang
Schadenersatzrecht
Unsere Experten
Mag. Philipp Scheuba
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Defekte oder gefährliche Produkte sind die Ursache von tausend Verletzungen jedes Jahr. Wenn ein Produkt nicht ordnungsgemäß entworfen, hergestellt und/oder verpackt ist, entspricht es nicht den gesetzlichen Vorschriften und erfüllt damit nicht die Erwartungen des Verbrauchers. Die Produkthaftung ist ein Bereich des Schadenersatzrechts und bezieht sich auf Hersteller oder Verkäufer, welche für die Sicherheit der Produkte verantwortlich sind. Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren Versicherungen, Unternehmen und Privatkunden in sämtlichen Angelegenheiten zum Thema Schadenersatz sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Hierzu gehören Schäden aus Vertragsverletzungen, unzureichender Leistungserbringung aus Werkverträgen, Beratungsfehlern oder unterlassener Warnung, sowie Schäden aus Unfällen aller Art, insbesondere Betriebs-, Sport- und Verkehrsunfall. Verfolgen Sie Ansprüche auf Entschädigungszahlungen, Schmerzensgeld, Verdienstgang oder auf die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes, so steht Ihnen mit BLS ein kompetenter Ansprechpartner auf dem Gebiet Schadenersatz zur Seite. Dabei erstreckt sich unsere Tätigkeit sowohl auf die Geltendmachung berechtigter als auch auf die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Das Produkthaftungsrecht regelt die Haftung bei Schäden, die aus der Mangelhaftigkeit eines Produktes entstehen. BLS übernimmt die Betreuung sowohl von Unternehmen als auch Geschädigten bei Rückrufaktionen sowie bei Großschadensfällen, zum Beispiel bei Brücken- oder Gebäudeeinstürzen, Zugentgleisungen oder Unfällen in Industrieanlagen. Bei einem Schadensfall mit technischem oder wirtschaftlichem Hintergrund übernimmt die Kanzlei zudem die Verteidigung im Strafverfahren.