Privatsphäre ist nichts, wozu ich berechtigt bin. Es ist eine absolute Voraussetzung.

Marlon Brando

Leistungsumfang

Datenschutzrecht

Jeder Mensch hat grundsätzlich Anspruch auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten. Bei der Verarbeitung solcher Daten müssen daher datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Ein Verstoß dagegen wird mit empfindlich hohen Strafen sanktioniert und häufig in den Medien aufgearbeitet, sodass auch Imageverluste infolge negativer Berichterstattung drohen. Dementsprechend ist Datenschutz auch im unternehmerischen Alltag oberste Priorität einzuräumen. Der richtige Umgang mit Daten ist zu einer zunehmend großen Herausforderung geworden. Dabei unterstützen wir unsere Klientinnen und Klienten. Wir helfen sicherzustellen, dass Sie datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen und stehen Ihnen im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Seite. Zu unseren Beratungsleistungen zählen insbesondere die rechtliche Analyse und die datenschutzkonforme Ausgestaltung Ihrer Geschäftsideen sowie Ihres Webauftritts. Ebenso beraten wir in Fragen des internationalen Datentransfers, des Outsourcings und des Cloud Computings und vertreten in Melde- und Genehmigungsverfahren vor der Datenschutzbehörde. Aufgrund unserer Expertise in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht und dem Vertragsrecht beraten wir bei allen datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (z.B. Videoüberwachung, Standortortung, Whistleblowing, Einführung von IT-Systemen, Ausverhandeln und Erstellen von Betriebsvereinbarungen) und entwerfen die notwendigen vertraglichen Erklärungen (z.B. Dienstleisterverträge, Zustimmungserklärungen, Datenschutz­erklärungen, Standardvertragsklauseln). Aufgrund unserer Spezialisierung im Versicherungsrecht erbringen wir regelmäßig auch im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Gesundheitsdaten Beratungsleistungen. Selbstverständlich vertreten wir auch im Fall von Datenschutzverletzungen und unterstützen Betroffene bei der Geltendmachung ihrer zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche.

Beispiele aus unserer Tätigkeit


  • Datenschutzrechtliche Beratung an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht im Zusammenhang mit der Installation einer Videoüberwachungsanlage

  • Beratung eines führenden Baumarktunternehmens bei der Ausstattung der Fahrzeugflotte mit GPS-Peilsendern sowie diesbezügliche Vertretung im Meldeverfahren vor der Datenschutzbehörde

  • Rechtliche Analyse eines cloudbasierten Datentransfers in die USA im Zusammenhang mit einer Live-Streaming-App sowie Erstellen der diesbezüglichen Dienstleisterverträge

  • Datenschutzrechtliche Beratung eines Versicherungsunternehmens beim Ausbau des Onlinevertriebssystems

  • Beratung eines Versicherungsunternehmens zur Datensicherheit bei elektronischer Weitergabe von Gesundheitsdaten