02.03.2023 11:00 Alter: 1 year
Kategorie: NEWS

Gleichbehandlungsrecht und Anti-Diskriminierung

Wir erweitern unser Beratungsfeld


Bis in die 1970er Jahre durften Frauen in Österreich nur mit Zustimmung ihres Ehemannes arbeiten gehen und ihr eigenes Geld verdienen. Solche Bestimmungen sind heute, nur wenige Jahrzehnte später, unvorstellbar. Doch auch in der Gegenwart existieren noch viele Formen der Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Menschen aus verschiedensten Gründen. 

Wir bei BLS Rechtsanwälte bieten ab sofort Gleichbehandlungsrecht als neues Beratungsfeld an. Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen im Arbeitsleben vor Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung. Die ersten gesetzlichen Bestimmungen entstanden in Österreich 1979 und sollten Lohnungleichheiten zwischen Männern und Frauen verhindern. In den folgenden Jahrzehnten wurde der Diskriminierungsschutz mehrfach erweitert und 2004 mit dem „Bundesgesetz über die Gleichbehandlung“ auf andere Lebensbereiche ausgedehnt, etwa auf den Zugang zu Gütern, Dienstleistungen und Wohnraum. Inzwischen bestehen weitere rechtliche Grundlagen, darunter Gleichbehandlungsgesetze der einzelnen Bundesländer und Gesetze zum Schutz von Menschen mit Behinderung.

Unser Partner Dr. Wolfgang Schubert und Rechtsanwältin Dr.in Elisabeth Wurzinger-Malburg beraten zu allen Fragen rund um Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung. Wir unterstützen beispielsweise Unternehmen als Arbeitgeber bei der Gleichbehandlung ihrer Angestellten in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses und bei der Formulierung diskriminierungs­­freier AGB und Versicherungsbedingungen. Wir vertreten in Verbandsverfahren, in Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission, in Zivilverfahren wegen Verletzung des Diskriminierungsverbotes und in Strafverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Zum neuen Fachgebiet >> Gleichbehandlungsrecht und Anti-Diskriminierung

02.03.2023