25.01.2023 16:15 Alter: 2 yrs
Kategorie: LEGAL NEWS

Anwaltsschreiben wegen Besitzstörung

Kurz mit dem Auto falsch angehalten, prompt folgt eine Abmahnung. Franz Szyszkowitz klärt auf.


Ihr Firmenwagen hat zur Zustellung einer bestellten Ware nur kurzfristig auf einem Privatparkplatz gehalten, prompt erhalten Sie ein unangenehmes Anwaltsschreiben. Insbesondere im Raum Wien kommt es zuletzt vermehrt zu anwaltlichen Abmahnungen, in denen aufgrund einer Besitzstörung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines „pauschalierten Schadenersatzes“ von mehreren hundert Euro gefordert wird. Franz Szyszkowitz, Partner bei BLS Rechtsanwälte, klärt auf.

Zunächst ist zu prüfen, ob die behauptete Störungshandlung auch tatsächlich vorgenommen wurde. Auch ein nur sehr kurzes Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatparkplatz kann bereits als Besitzstörung gewertet werden. Sofern die Besitzstörung tatsächlich stattgefunden hat und vorwerfbar ist, ist zur Vermeidung einer Besitzstörungsklage – die im Übrigen binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Besitzstörung und Kenntnis der Person, die den Besitz stört, eingebracht werden muss – eine Unterlassungserklärung rechtswirksam unterfertigt abzugeben. Dies ist deshalb notwendig, da einer Wiederholungsgefahr, welche Voraussetzung für eine Besitzstörungsklage ist, dadurch entgegengetreten werden kann.

Vermieden sollte dabei aber werden, eine – in der Unterlassungserklärung oft enthaltene – Übernahme von pauschalen Unkosten ebenfalls zuzusagen. Zum Teil wird sogar gefordert, bis zu 400 Euro (für Überwachung Parkordnung, Verwaltungsaufwand, allfällige frustrierte Abschleppkosten, behördliche Auskunft, Kosten des rechtsanwaltlichen Einschreitens) zu bezahlen. Eine Schadenersatzzahlung wird sich aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens nicht zur Gänze vermeiden lassen, allerdings finden sich viele Argumente gegen die begehrte Höhe.

Zunächst muss ein tatsächlich aufgetretener Schaden auch nachgewiesen werden. Das private Abschleppen von Fahrzeugen stellt unabhängig davon keine erlaubte Selbsthilfe dar. Schließlich wurden in einem zuletzt ergangenen Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien (35 R 126/21) als angemessene Kosten für ein anwaltliches Schreiben bei einem vergleichbaren Fall maximal 53,28 Euro angesehen. Es sollte daher in jedem Einzelfall eine individuelle rechtliche Prüfung vorgenommen werden.

Der Beitrag ist in der Ausgabe 4/2022 des forum.ksv des KSV1870 erschienen.

25.01.2023