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21.11.2018 12:40 Alter: 6 yrs
Kategorie: LEGAL NEWS

EuGH: Kein Urheberschutz für Geschmack

Geschmack ist nicht präzise genug objektivierbar.


Dass sich über Geschmack streiten lässt, zeigt der Fall zweier niederländischer Streichkäse-Hersteller.

Die Klägerin Levola Hengelo BV produzierte seit 2012 unter dem Namen "Heks'nkaas" einen Streichkäse Kräutern und vertrieb das Produkt in niederländischen Supermärkten. Zwei Jahre später, 2014, brachte die Beklagte Smilde ein Produkt mit dem Namen "Witte Wievenkaas" auf den Markt, das mittlerweile in "Wilde Wietze Dip" umbenannt wurde. Dieses Produkt wurde vor allem über einen Discounter vertrieben. Die Klägerin war der Ansicht, dass das Konkurrenzprodukt durch den ähnlichen Geschmack ihr urheberrechtliches Eigentum verletze.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun, dass der Geschmack kein urheberrechtliches „Werk“ sei, da er nicht präzise genug objektiviert werden könne – im Gegensatz zu akustischen oder optischen Wahrnehmungen.

Nähere Informationen zu diesem interessanten EuGH-Urteil finden Sie beim EuGH.

21.11.2018