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< 2016 Corporate INTL Global Awards: BLS Rechtsanwälte überzeugt in drei Kategorien
	
		
		
			
				  	
				 	
					
				 	
					
					
					
					
			
			
			
	
		
			
		02.08.2016 11:08 Alter: 9 yrs
Kategorie: NEWS
		
	
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Einschätzung des Schmerzengeldbetrages
Bei relativ leichten Verletzungen, die jedoch mit einer langen Schmerzperiode verbunden sind, ist die Einschätzung der Höhe des Schmerzengeldbetrages besonders schwierig. In einem solchen Fall können die Voraussetzungen des Kostenprivilegs des § 43 Abs 2 ZPO hinsichtlich des Schmerzengeldbegehrens bejaht werden. (RIS-Justiz RS0035903)
02.08.2016
		





