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Die Presse vom 12.9.2016: Handelsgericht Wien entlastet Franken-Kreditnehmer
Der von Thomas Boller und Max Wälde vertretene Kreditnehmer nahm bei einer österreichischen Bank einen endfälligen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken auf.
Mit Schreiben aus Sommer 2015 informierte die beklagte Bank, von dieser vereinbarten Berechnungsmethode einseitig abzuweichen; danach habe der Kreditnehmer stets mindestens 0,875% an Zinsen zu bezahlen.
Das Handelsgericht Wien schob dem einen Riegel vor: Es stellte fest, dass die ursprünglich vereinbarte Zinsberechnungsmethode weiterhin - also auch bei negativem Indikatorwert - anzuwenden ist. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Presse Rechtspanorama, Montag 12.9.2016
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