
Karl Kraus
In zweifelhaften Fällen
entscheide man sich für
das Richtige.
Leistungsumfang
Honorar
Hinsichtlich der Honorargestaltung findet BLS für jeden eine individuelle Lösung, denn situationsbezogen können wir unseren Klienten sowohl die Möglichkeit von Pauschalhonoraren, als auch von Stundensätzen, anbieten. Bei uns erhalten Sie kompetente Rechtsberatung in zentraler Lage zu fairen Preisen, denn als Basis unserer Honorare dienen der Rechtsanwaltstarif und die Allgemeinen Honorar-Kriterien. Für eine Erstberatung, die sowohl in unseren Kanzleiräumlichkeiten als auch per Telefon stattfinden kann, verrechnen wir einen Pauschalbetrag von EUR 180. Die Rechtsanwälte unserer Wiener Kanzlei erbringen ihre Leistungen beratend, verhandelnd und prozessierend, entsprechend unserer AGBs.
Pauschalhonorar
Sind die erforderlichen Leistungen bereits im Vorfeld abschätzbar, da das Projekt genau definiert werden kann, wie zum Beispiel bei der Erstellung von AGBs oder das Aufsetzen von Verträgen, vereinbaren wir gerne ein Pauschalhonorar. So können Sie bereits von Anfang an mit einem veranschlagten Preis kalkulieren.

Bei Gerichtsfällen jedoch sind notwendige Leistungen kaum absehbar. In diesen Fällen gelangt der Rechtsanwaltstarif zur Anwendung. Dieser regelt genau, welche Preise für welche Leistungen verrechnet werden können und unterliegt dem Rechtsanwaltstarifgesetz. Die obsiegende Partei ist dabei der unterlegenen Partei kostenersatzberechtigt.
Im Rahmen einer laufenden Beratung vereinbaren wir üblicherweise einen Stundensatz. Mangels einer Stundensatzvereinbarung rechnen wir unsere Leistungen nach den Allgemeinen Honorarkriterien des österreichischen Rechtsanwaltskammertags oder – sofern anwendbar – nach dem Rechtsanwaltstarif ab.
Zusätzlich zu den Anwaltskosten können auch Gerichtskosten und Gebühren anfallen, über die wir Sie selbstverständlich individuell informieren.
Honorarnote
Art der Leistung, bzw. bei Stundensatzabrechnung auch deren Dauer, werden selbstverständlich detailliert und übersichtlich in den Honorarnoten aufgeschlüsselt. In den seltenen Fällen, in denen dennoch Fragen auftreten, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Zusätzliche Informationen finden Sie in der Broschüre der Österreichischen Rechtsanwaltskammer.
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