Ein Unternehmen muss die Welt widerspiegeln, in der es tätig ist.

Michel Landel

Leistungsumfang

Gleichbehandlungsrecht und Anti-Diskriminierung

Wir beraten Unternehmen als Arbeitgeber in allen Fragen zur Gleichbehandlung ihrer Beschäftigten und Führungskräfte. Auch Rechtsfragen der Anti-Diskriminierung gegenüber Kundinnen und Kunden, beispielsweise bei der Formulierung von diskriminierungs­­freien AGB und Versicherungsbedingungen oder im Zusammenhang mit Covid 19, liegen in unserem Beratungsfokus.
Gleichbehandlung im Arbeitsrecht betrifft alle Phasen eines Arbeitsverhältnisses: die Bewerbungsphase samt Ausschreibung und Führen der Bewerbungsgespräche, die Entscheidung zur Stellenbesetzung sowie – im laufenden Arbeitsverhältnis – die Themen Beförderung, Entgelt, Zugang zu Weiter­bildungs­möglichkeiten und zu Sozial­leistungen. Es geht dabei um die Behandlung innerhalb der verschiedenen Gruppen, beispielsweise: Frauen – Männer – andere Geschlechtsidentitäten; Teilzeitkräfte – Vollzeitkräfte; kranke – gesunde Mitarbeiter:innen; Schwangere/Mütter/Väter – Mitarbeiter:innen ohne Kinder.
Weitere rechtliche Fragen betreffen Vorwürfe des Mobbings, der sexuellen Belästigung, der diskriminierenden Kommunikation und der Kündigung wegen eines unlauteren Motivs.
Unternehmen sind immer wieder mit individuellen Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert. Mitunter erheben Kundinnen und Kunden auch den Vorwurf, dass bestimmte Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Versicherungs­bedingungen diskriminierend formuliert sind. Aus diesem Grund kann es zu Verbandsklagen durch Verbraucher­schutz­verbände kommen. Wir vertreten Unternehmen in Verbandsverfahren, in Verfahren vor der Gleichbehandlungs­kommission und in Zivilverfahren wegen Verletzung des Diskriminierungsverbotes (Klagen auf Unterlassung, Widerruf und Schadenersatz). Bei Straftaten in Zusammenhang mit Diskriminierung vertreten wir Unternehmen in Strafverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeits­gesetz.