Die kleinen Dinge bilden das Maß für die großen.

Wilhelm Heinrich von Riehl

Leistungsumfang

Erbrecht

Wenn es um einen Nachlass geht, kommt es nicht selten zum Streit in der Familie. Eine vorausschauende Planung hilft, spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden. 2017 wurde das österreichische Erbrecht grundlegend reformiert. Ehepartner, eingetragene Partner und Nachkommen haben Anspruch auf einen Pflichtteil, Eltern und weitere Vorfahren sind seit der Reform nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Gibt es keine gesetzlichen oder in einem Testament eingesetzten Erben, haben Lebensgefährten unter bestimmten Voraussetzungen ein außerordentliches Erbrecht. Seit der Erbrechtsreform 2017 werden Pflegeleistungen durch Angehörige erstmals mit einem Pflegevermächtnis berücksichtigt. Für Testamente gelten strengere Formvorschriften. Bei internationalen Erbfällen gilt in der EU seit 2015 die EU-Erbrechtsverordnung. Unsere Juristinnen und Juristen beraten Sie in Ihrer Erbschaftsplanung und bei der Errichtung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungsverträgen auf den Todesfall. Wir vertreten Sie auch in Erbschaftsprozessen vor Gericht.