02.11.2009 Schwarzarbeit

 

Aus einem Pfuschvertrag mit einem für das jeweiligen Werk an sich zugelassenen Professionisten, bei dem es also nur um die Umgehung von Steuervorschriften geht, besitzt der Auftraggeber bei Werkmängel auch Verbesserungsansprüche Ist dem Auftraggeber hingegen das Fehlen der gewerberechtlichen Voraussetzungen auf Auftragnehmerseite bekannt, so kann keine Verbesserung sondern nur Preisminderung und Wandlung geltend gemacht werden (ZAK 17/2008 564, 323).




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