03.02.2010 Rücktrittssrecht bei Kaufpreisstundung

 

Dem Verkäufer einer Ware, der diese dem Käufer übergeben und den Kaufpreis gestundet hat, steht nunmehr ein Rücktrittsrecht nach § 918 ABGB zu. Dies gilt auch im Fall eines Liegenschaftskaufs. (OGH 28.9.2009, 2 Ob 109/09g)




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