17.05.2010 Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung

 

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes für Dauerschäden bei Kindern (im vorliegenden Fall wurde die Beinamputation eines 14-Jährigen behandelt) ist wegen der größeren Länge der Dauerfolgen ein Zuschlag zum Schmerzengeld zuzugestehen. Dem Jugendlichen entgehe wesentlich mehr und empfinde er den Verlust seiner Bewegungsfähigkeit als viel gravierender und viel intensiver, als ein Verletzter, der den größten und besten Teil seines Lebens schon hinter sich gebracht hat.




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