02.11.2009 Verjährung von Ansprüchen aus Steuerberaterfehlern

 

Hat ein Beratungsfehler eines Steuerberaters eine vermeidbare Abgabenschuld zur Folge, so beginnt die dreijährige Verjährungsfrist nicht erst mit rechtskräftigem Abschluss des Steuerverfahrens, sondern bereits mit dem erstinstanzlichen Steuerbescheid zu laufen (OGH 11.3.2008, 4 Ob 7/08w).




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