02.11.2009 Leistungsverweigerungsrecht und Schikane

 

Der Besteller eines Werkes hat das Recht, den Werklohn bis zur Beseitigung von Mängel zurückzubehalten, es sei denn die Zurückbehaltung erfolgt entgegen dem Schikaneverbot.  Die Zurückbehaltung ist jedenfalls nicht schikanös, wenn der Verbesserungsaufwand 15 % des offenen Werklohns beträgt (OGH 11.7.2008, 3 Ob 142/08s). Anmerkung: die Grenze beurteilt der OGH immer im Einzelfall und stellt keine allgemeine Regel auf. Einmal hält er die Zurückbehaltung bei einem Verbesserungsaufwand von 0,5 % (5 Ob 630/89, 1,7 % (3 Ob 150/04m) oder 2,8 % (6 Ob 72/00g) des zurückbehaltenen Betrages für schikanös, einmal von 2,6 % für gerechtfertigt (10 Ob 384/98p). Eine halbwegs gesicherte Position kann man bei rd. 6 % einnehmen.




Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Redaktionsversehen nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben dienen nur einer Erstinformation und können keine anwaltliche Beratung ersetzen. Wir schließen daher jegliche Haftung aus. Die Inanspruchnahme konkreter rechtlicher Beratung in der individuellen Problemstellung ist unabdingbar.

English English Version