02.11.2009 Trauerschmerzensgeld für Eltern und Geschwister

 

Grobes Verschulden des Unfallverursachers ist Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch bei psychischer Beeinträchtigung trauernder Hinterbliebener ohne Krankheitswert. Der Kreis möglicher anspruchsberechtigter Personen beschränkt sich auf die Eltern, Kinder und Geschwister eines Unfallopfers. Die Frage, ob und in welcher Höhe Trauerschmerzensgeld zusteht, richtet sich nach der Intensität der familiären Bindung, für die das Alter des Angehörigen und des Opfers sowie das Bestehen einer Hausgemeinschaft mit diesen Indizien bilden. Je EUR 20.000,00 Schmerzensgeld für die Trauer der Eltern ohne Krankheitswert über den Tod ihrer 19-jährigen, im gemeinsamen Haushalt lebenden Tochter, und EUR 15.000,00 für die fast gleichaltrigen und ebenfalls im gemeinsamen Haushalt lebenden Geschwister angemessen (OGH 26.6.2008, 2 Ob 55/08i).




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