09.06.2010 Keine Haftung gegenüber Makler für entgangene Provisionen nach Stornierung des Versicherungsvertrages

 

Bei vorzeitiger Stornierung eines auf längere Zeit abgeschlossenen und von einem Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsvertrages entstehen keine schadenersatzrechtlichen Ansprüche des Maklers gegenüber dem Kunden wegen entgangener Provision.




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