02.11.2009 Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen Anlageberater

 

Der Primärschaden des Anlegers entsteht mit dem Wertpapierkauf als Folge einer fehlerhaften Beratung. Der Wertverlust muss innerhalb der Verjährungsfrist für den Primärschaden geltend gemacht werden. Der Lauf der Verjährung beginnt aber erst mit der Kenntnis bzw. Erkennbarkeit des Schadens. Einzelne Wertverluste reichen nicht aus, wenn sich die Zusicherung der Risikolosigkeit auf ein gesamtes Finanzierungskonzept bezieht. Beschwichtigungsversuche des Anlageberaters können zum Einwand der Arglist berechtigen und/oder die Erkennbarkeit des Schadens hinausschieben (OGH 7.7.2008, 6 Ob 103/08 b).




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