02.11.2009 Auskunftspflicht einer Privatstiftung im Unterhaltsverfahren

 

Im außerstreitigen Unterhaltsverfahren kann eine Privatstiftung, in die ein Unterhaltsschuldner Vermögenswerte eingebracht hat, zur Ermittlung des Unterhalts auskunftspflichtig sein. Das Datenschutzgesetz steht dem nicht entgegen. Die Durchsetzung der Auskunftspflicht erfolgt mit Geldstrafen gegen die Privatstiftung und nicht gegen deren Organe (OGH 23.9.2008, 10 Ob 46/08z).




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