02.11.2009 Kein Schadenersatz für Abschmeckhilfe

 

Verliert in einem Mehrpersonenhaushalt der kochende Ehegatte durch Unfall seinen Geschmackssinn, so kann er erfolgreich keine Kosten für eine Haushaltshilfe geltend machen, die ihm beim Abschmecken der Mahlzeiten hilft. Solche Hilfstätigkeiten zählen zu üblichen Hilfsleistungen im Familienverband (OGH 10.4.2008, 2 Ob 100/07 f).




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