Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Klienten in der Geltendmachung und Abwehr sämtlicher arbeitsrechtlicher Ansprüche insbesondere aus:

  • Arbeitsverträgen, Dienst- und dienstnehmerähnlichen Verträgen
  • freien Dienstverhältnissen
  • Werkverträgen
  • Abfassung all dieser Verträge
  • Kollektivvertragseinstufungen und Dienstverwendung etc.
  • Kündigung oder Entlassung sowie daraus resultierende Ansprüche
  • Anfechtungen gemäß dem Angestelltengesetz und dem Arbeitsverfassungsgesetz vor dem Arbeits- und Sozialgericht
  • Rechtsbegutachtungen
  • Pensionsfragen
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