09.06.2010 Vermutung eines bestimmten Einflusses der Muttergesellschaft auf wettbewerbswidrig handelnde 100%ige Tochtergesellschaft ("Akzo Nobel")

 

Insbesondere dann wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, ist das Verhalten der Muttergesellschaft zu zurechnen. In dem speziellen Fall, dass die Muttergesellschaft 100% des Kapitals der Tochtergesellschaft hält, genügt der Nachweis, dass die Muttergesellschaft dieses Kapital hält, um die widerlegliche Vermutung einer bestimmten Beeinflussung der Muttergesellschaft auf die zu 100% gehaltene Tochtergesellschaft, wenn diese gegen Art 81 EG verstößt, anzunehmen. Da Mutter- und Tochtergesellschaft ein Unternehmen iS des Art 81 EG bilden, kann eine Entscheidung, mit der Geldbußen verhängt werden, an die Muttergesellschaft gerichtet werden, ohne dass deren persönliche Beteiligung an der Zuwiderhandlung nachzuweisen wäre.




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