02.11.2009 Kein Fahren auf Sicht während eines genehmigten Strassenradrennens

 

Es liegt kein Sorgfaltsverstoß vor, wenn bei einem genehmigten Strassenradrennen das Gebot des Fahrens auf Sicht nicht eingehalten worden ist und es deshalb zu einem Unfall kommt, und zwar auch dann nicht, wenn keine Sperre der Strecke für den sonstigen Verkehr erfolgte und keine Ausnahme von den Fahrregeln zugelassen worden ist. Das Gebot des Fahrens auf Sicht ist mit dem Ziel der Sportausübung nicht vereinbar (LG Klagenfurt 9.5.2008, 1 R 124/08t).




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