Arzthaftungsrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt unsere Klienten bei sämtlichen Forderungen und deren Abwehr im Zusammenhang mit:

  • Verletzung der Aufklärungspflicht
  • ärztlichen Behandlungs- und Kunstfehlern,
  • Behandlung in Spitälern und Pflegeheimen
  • Haftpflicht oder Regressansprüche aller Art

Die Vertretungstätigkeit erfolgt:

  • außergerichtlich,
  • vor den Patientenanwaltschaften,
  • der Schlichtungskommission sowie
  • vor Gericht.
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