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Unsere Kanzlei berät und vertritt unsere Klienten bei sämtlichen Forderungen und deren Abwehr im Zusammenhang mit: - Verletzung der Aufklärungspflicht
- ärztlichen Behandlungs- und Kunstfehlern,
- Behandlung in Spitälern und Pflegeheimen
- Haftpflicht oder Regressansprüche aller Art
Die Vertretungstätigkeit erfolgt: - außergerichtlich,
- vor den Patientenanwaltschaften,
- der Schlichtungskommission sowie
- vor Gericht.
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