02.11.2009 Mietzinsminderung bei Schimmelbefall

 

40 % Mietzinsminderung bei Schimmelbefall in mehreren Haupträumen einer Wohnung, wenn die Wohnung weiter benutzt wurde, weitere - 10 % für Schimmelbefall im Badezimmer und 25 % während der Dauer des Einsatzes geräuschvoller Trocknungsanlagen. Aus üblichem, dem bedungenen Gebrauch entsprechenden Wohnverhalten (z.B. Aufstellen von Möbeln und Pflanzen, Vorhänge an den Außenwänden, Bevorzugung geringer Raumtemperaturen, Aufstellen einer Wäschespinne mit feuchter Wäsche zwei mal pro Woche) kann dem Mieter nicht vorgeworfen werden und reduziert daher auch nicht die Mietzinsminderung (LGZ Wien 22.4.2008, 40 R 104/08 b).




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