Eine (hier: argentinische) Staatsanleihen vertreibende Bank hat den Anleger bei ihrer sonstigen Haftung über die vorliegende Bewertung des Bonitätsriskos durch eine Rating-Agentur und deren Bedeutung zu informieren. Der Schaden ist erst nach dem Verkauf der Wertpapiere bezifferbar und kann erst dann Schadenersatz geltend gemacht werden (OGH 10.3.2008, 10 Ob 11/07a).
Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Redaktionsversehen nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben dienen nur einer Erstinformation und können keine anwaltliche Beratung ersetzen. Wir schließen daher jegliche Haftung aus. Die Inanspruchnahme konkreter rechtlicher Beratung in der individuellen Problemstellung ist unabdingbar.
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