SCHWERPUNKTE

_Handelsrecht und Wirtschaftsrecht

_Gesellschaftsrecht, M&A

_Versicherungsrecht

_Immaterialgüterrecht

_Prozessführung

_Schadenersatzrecht

_Arzthaftungsrecht

_Immobilienrecht

_Arbeitsrecht

_IT-Recht

_Forderungsmanagement und Inkasso

EMPFEHLUNGEN

Legal 500
 

BLS Rechtsanwälte wird mehrfach von The Legal 500 - The Clients Guide to the Best Law Firms - empfohlen.

Corporate Intl

Das Corporate INTL Magazine zeichnet BLS Rechtsanwälte 2013 als Dispute Resolution Law Firm of the Year aus.

Insurance
 

PLC Which lawyer? empfiehlt BLS Rechtsanwälte als führende Rechtsanwaltskanzlei im Versicherungsrecht.

Recommended Firm

Global Law Experts nimmt BLS Rechtsanwälte in die Liste der empfohlenen Anwaltskanzleien auf.

Law Award 2011

Acquisition International - Insurance Law Firm 2012


 

HONORAR

Hinsichtlich der Honorargestaltung findet BLS für jeden eine individuelle Lösung, denn situationsbezogen können wir unseren Klienten sowohl die Möglichkeit von Pauschalhonoraren, als auch von Stundensätzen, anbieten. Bei uns erhalten Sie kompetente Rechtsberatung in zentraler Lage zu fairen Preisen, denn als Basis unserer Honorare dienen der Rechtsanwaltstarif und die Allgemeinen Honorar-Kriterien. Für eine Erstberatung, die sowohl in unseren Kanzleiräumlichkeiten als auch per Telefon stattfinden kann, verrechnen wir einen Pauschalbetrag von EUR 180,-.

Sind die erforderlichen Leistungen bereits im Vorfeld abschätzbar, da das Projekt genau definiert werden kann, wie zum Beispiel bei der Erstellung von AGBs oder das Aufsetzen von Verträgen, vereinbaren wir gerne ein Pauschalhonorar. So können Sie bereits von Anfang an mit einem veranschlagten Preis kalkulieren.

Bei Gerichtsfällen jedoch sind notwendige Leistungen kaum absehbar. In diesen Fällen gelangt der Rechtsanwaltstarif zur Anwendung. Dieser regelt genau, welche Preise für welche Leistungen verrechnet werden können und unterliegt dem Rechtsanwaltstarifgesetz. Die obsiegende Partei ist dabei der unterlegenen Partei kostenersatzberechtigt.

Im Rahmen einer laufenden Beratung vereinbaren wir üblicherweise einen Stundensatz. Mangels einer Stundensatzvereinbarung rechnen wir unsere Leistungen ebenfalls nach dem Rechtsanwaltstarif ab.

Zusätzlich zu den Anwaltskosten können auch Gerichtskosten und Gebühren anfallen, über die wir Sie selbstverständlich individuell informieren.

Art der Leistung, bzw. bei Stundensatzabrechnung auch deren Dauer, werden selbstverständlich detailliert und übersichtlich in den Honorarnoten aufgeschlüsselt. In den seltenen Fällen, in denen dennoch Fragen auftreten, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Zusätzliche Informationen finden Sie in der Broschüre der Österreichischen Rechtsanwaltskammer:

http://www.rechtsanwaelte.at/downloads/mein_recht_ist_kostbar.pdf

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