Iss mit deinem Freund, aber mach mit ihm keine Geschäfte.

armenisches Sprichwort

Leistungsumfang

Immaterialgüterrecht

Immaterialgüterrechte gelten wie andere Eigentumsrechte auch. Schöpferinnen und Schöpfern kann das Recht eingeräumt werden, andere daran zu hindern, ihre Erfindungen, Entwürfe oder anderen Schöpfungen zu verwenden. Auch können sie durch dieses Recht die Nutzung gegen Entgelt gestatten. Diese Rechte sind in Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt. Beispielsweise unterliegen Bücher, Gemälde und Filme dem Urheberrecht, Erfindungen können patentiert werden, Markennamen und Produktlogos können als Warenzeichen eingetragen werden. Regierungen und Parlamente haben diese Rechte als Anreiz geschaffen, um Ideen zu verwirklichen, die der Gesellschaft insgesamt zugutekommen. Wir beraten und vertreten unsere Klientinnen und Klienten in sämtlichen Bereichen des Immaterialgüterrechts. Dieses inkludiert unter anderem das Markenrecht, das Musterrecht, das Patentrecht und das Urheberrecht. Unter Berücksichtigung der nationalen, gemeinschaftsrechtlichen und internationalen Vorgaben umfasst unsere anwaltliche Tätigkeit sämtliche Bereiche in Bezug auf geistiges Eigentum sowie Gebrauchs- und Geschmacksmuster. Dabei beraten wir bei immaterialgüterrechtlichen Problemstellungen, helfen bei Anmeldung und Schutz von Mustern sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.