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Das Handels- oder Unternehmensrecht (ab 2007) regelt als Teil des Zivilrechts die besonderen Rechte, die für Kaufleute/Unternehmer gelten. Dabei nimmt es Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse von Unternehmen, die durch den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen entstehen.
BLS bietet mit umfassendem Know-How auf dem Gebiet Handelsrecht und Wirtschaftsrecht Rechtsbeistand für Unternehmungen und Privatpersonen in allen Fragen und Rechtsstreitigkeiten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben. Dazu zählen Beratung beim Abschluss von verschiedensten Verträgen von und mit Unternehmen, Fassung von AGB (allgemeiner Geschäftsbedingungen) und deren Geltung, sowie Gewährleistung aus mangelhaften Lieferungen oder Leistungen. Stehen gesellschaftsrechtliche Änderung, Finanzierungsvorhaben oder die Sanierung Ihres Unternehmens an, so stehen die Anwälte von BLS zur Seite. Bei Forderungen oder Abwehr aus Kauf- und Werkverträgen suchen wir immer nach einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung für unsere Klienten.
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