Arzthaftungsrecht

Im Arzthaftungsrecht  und Medizinrecht sind die Patientenrechte, also die Verantwortung eines Arztes gegenüber seinem Patienten bei schuldhaftem Handeln infolge der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit geregelt. Bereits durch das Arzt-Patienten-Gespräch und die Aufnahme der Behandlung kommt ein Behandlungsvertrag zustande. Demnach schuldet der Arzt dem Patienten eine fachmännische Behandlung, nicht jedoch einen bestimmten Heilerfolg.

Schuldhaftes Handeln ergibt sich zum Beispiel durch eine Verletzung der Aufklärungspflicht, aber auch durch ärztliche Behandlungsfehler (Kunstfehler). Auch während Behandlungen in Spitälern und Pflegeheimen können unter Umständen Ansprüche durch Arzthaftung nach Fehlbehandlung entstehen. Dabei vertreten wir unsere Klienten sowohl außergerichtlich als Patientenanwalt vor der Patientenanwaltschaft, aber auch vor der Schlichtungskommission und vor Gericht.

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