Jeder Mensch hat das Recht, Rechte zu haben.

Hannah Arendt

Leistungsumfang

ArbeitnehmerInnenschutz

Unter ArbeitnehmerInnenschutz werden alle Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Beschäftigten bei ihrer beruflichen Tätigkeit verstanden. Ziel ist die Prävention, also die Vermeidung von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Grundlage in Österreich ist vor allem das ArbeitnehmerInnen­schutz­gesetz (ASchG), das auf Vorgaben der EU basiert. Dessen und weitere Vorschriften regeln beispielsweise den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge, die Gestaltung von Arbeitsplätzen und sanitären Anlagen, die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren sowie Arbeitszeiten und Arbeitsruhe. Der Arbeitgeber muss für die Einhaltung aller Vorschriften sorgen. Je nach Größe des Unternehmens besteht auch die Verpflichtung, Verantwortliche für Erste-Hilfe, Brandschutz und Sicherheit zu ernennen. Neu hinzugekommen sind besondere arbeitsschutzrechliche Pflichten des Arbeitgebers für alle Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen (auch im Niederspannungsbereich, ÖVE/ÖNORM EN 50110-1). Wir bei BLS beraten Sie in der Gestaltung Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes und stehen Ihnen auch bei Rechtsstreitigkeiten zur Seite.