SCHWERPUNKTE

Vertrags- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Klienten in allen vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten. Es gehören dazu insbesondere:

 

  • Vertragsabschlüsse jeglicher Art, wie Kaufverträge, Werkverträge, Kooperationsverträge, Konsignationslagerverträge, Kommissionsverträge, Vertriebsverträge Kooperationsvereinbarungen, Agenturverträge und Handelsvertreterrecht, Dienstverträge einschließlich Geschäftsführeranstellungsverträge, Kreditverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Liefer- und Bauverträge, Versicherungsrecht, Schiedsverträge etc.
  • Gründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personalgesellschaften wie offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, offene Erwerbsgesellschaften, offene Kommanditerwerbsgesellschaften, stille Gesellschaften, bürgerlich rechtliche Gesellschaften wie ARGE-Verträge samt allen hiefür erforderlichen Urkunden und Gründungshandlungen
  • Mergers & Acquisitions, Firmenzukäufe, Sacheinbringung, Teilbetriebsveräußerungen, Beteiligungsverträge, etc.
  • Firmenbuchangelegenheiten, wie insbesondere Satzungsänderungen, Umwandlungen, Spaltungen, Geschäftsführerbestellungen, Prokuraerteilungen und deren Widerruf etc.
  • Abtretung von Geschäfts- und Gesellschafteranteilen
  • Syndikats- und Treuhandverträge
  • Verträge mit und unter Privaten wie Kaufverträge, Miet- und Pachtverträge, Darlehensverträge, Übergabsverträge, Leibrentenverträge, Ehepakte, Erbverträge, Servitutsverträge, Arbeitsverträge etc
  • Rechtsstreitigkeiten aus all diesen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch prozessual vor Gericht.