|
Unsere Kanzlei berät und vertritt unsere Klienten bei sämtlichen Forderungen und deren Abwehr im Zusammenhang mit:
- Verletzung der Aufklärungspflicht
- ärztlichen Behandlungs- und Kunstfehlern,
- Behandlung in Spitälern und Pflegeheimen
- Haftpflicht oder Regressansprüche aller Art
Die Vertretungstätigkeit erfolgt:
- außergerichtlich,
- vor den Patientenanwaltschaften,
- der Schlichtungskommission sowie
- vor Gericht.

|