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Wir beraten und vertreten unsere Klienten in allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere:
- Ehepakte
- Scheidungsverfahren samt Vermögensaufteilung
- Kindschaftsrecht
- Unterhaltsfragen
- Errichtung von Testamenten und Vermächtnissen, Registrierung im zentralen Testamentsregister
- Erbverzicht und Pflichtteilsregelungen
- Verlassenschaftsabhandlungen nach Todesfällen
- Durchsetzung erb- und pflichtteilsrechtlicher Ansprüche oder deren Abwehr
Unsere Tätigkeit erfolgt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

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