SCHWERPUNKTE

Familien- und Erbrecht

Wir beraten und vertreten unsere Klienten in allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere:

 

  • Ehepakte
  • Scheidungsverfahren samt Vermögensaufteilung
  • Kindschaftsrecht
  • Unterhaltsfragen
  • Errichtung von Testamenten und Vermächtnissen, Registrierung im zentralen Testamentsregister
  • Erbverzicht und Pflichtteilsregelungen
  • Verlassenschaftsabhandlungen nach Todesfällen
  • Durchsetzung erb- und pflichtteilsrechtlicher Ansprüche oder deren Abwehr

 

Unsere Tätigkeit erfolgt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.