SCHWERPUNKTE

Fahrlässigkeit- und Wirtschaftsstrafrecht

Wir beraten und vertreten unsere Klienten im Bereich des Strafrechtes, insbesondere wegen zum Vorwurf gelangter Fahrlässigkeitshandlungen in folgenden Sachbereichen:

 

  • Verkehrsstrafsachen
  • Betriebsunfälle
  • Planungs- und Ausführungsfehler
  • Verletzungen der Sorgfalts- oder Aufsichtsverpflichtung
  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten von Veranstaltern z.B. bei Sportveranstaltungen oder sonstigen Ereignissen
  • fahrlässige Wirtschaftsvergehen
  • Verwaltungsstrafsachen aller Art

 

Als Referenz verweisen wir auf die erfolgreiche Tätigkeit im Kaprun-Prozess.