|
Wir beraten und vertreten unsere Klienten im Bereich des Strafrechtes, insbesondere wegen zum Vorwurf gelangter Fahrlässigkeitshandlungen in folgenden Sachbereichen:
- Verkehrsstrafsachen
- Betriebsunfälle
- Planungs- und Ausführungsfehler
- Verletzungen der Sorgfalts- oder Aufsichtsverpflichtung
- Verletzung von Verkehrssicherungspflichten von Veranstaltern z.B. bei Sportveranstaltungen oder sonstigen Ereignissen
- fahrlässige Wirtschaftsvergehen
- Verwaltungsstrafsachen aller Art
Als Referenz verweisen wir auf die erfolgreiche Tätigkeit im Kaprun-Prozess.

|