SCHWERPUNKTE

Europarecht

Mit dem Beitritt zur Europäischen Union trat in Österreich das gesamte EU-Recht in Kraft. Aufgrund ihrer immer weiter reichenden Rechtssetzungskompetenz greifen die von der Union gesetzten Normen mittlerweile in nahezu alle Rechtsbereiche. Jedes staatliche Gericht und jede Verwaltungsbehörde hat EU-Recht anzuwenden und diesem – im Falle einer Kollision mit dem österreichischen Recht – den Vorzug zu geben. In jedem uns übertragenen Fall haben wir daher nicht nur nationales Recht zu beachten, sondern auch die einschlägigen Normen des Europarechts zu prüfen.

 

Wir beraten Sie gerne in sämtlichen Fragen des Europarechts. Unser Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des europäischen Wirtschafts- und Unternehmensrechts. Darüber hinaus unterstützen wir Sie aber auch gerne bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Gemeinschaftsrechtsverletzungen auf innerstaatlicher und europäischer Ebene.

 

Dies gilt insbesondere für Grundrechtsbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.