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Wir beraten und vertreten in Bankangelegenheiten einschließlich aller im Zusammenhang mit dem Bankgeschäft entstehender Rechtsverhältnisse wie insbesondere:
- bankrechtliche Verträge
- Forderungen aus Kreditverträgen, Kontoüberziehungen
- Forderungen aus Kredit- und Bankomatkartenverwendungen
- Verfahren aus der Anwendung des Bankwesengesetzes, insbesondere der Bestimmungen gegen Geldwäscherei
- bankbezogene Rechtsstreitigkeiten und Prozessverfahren
- Rechtsfragen gemäß dem BWG, insbesondere betreffend Geldwäsche- und Terrorbekämpfung

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