SCHWERPUNKTE

Bankenrecht

Wir beraten und vertreten in Bankangelegenheiten einschließlich aller im Zusammenhang mit dem Bankgeschäft entstehender Rechtsverhältnisse wie insbesondere:

 

  • bankrechtliche Verträge
  • Forderungen aus Kreditverträgen, Kontoüberziehungen
  • Forderungen aus Kredit- und Bankomatkartenverwendungen
  • Verfahren aus der Anwendung des Bankwesengesetzes, insbesondere der Bestimmungen gegen Geldwäscherei
  • bankbezogene Rechtsstreitigkeiten und Prozessverfahren
  • Rechtsfragen gemäß dem BWG, insbesondere betreffend Geldwäsche- und Terrorbekämpfung