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Wir beraten und vertreten unsere Klienten in der Geltendmachung und Abwehr sämtlicher arbeitsrechtlicher Ansprüche insbesondere aus:
- Arbeitsverträgen, Dienst- und dienstnehmerähnlichen Verträgen
- freien Dienstverhältnissen
- Werkverträgen
- Abfassung all dieser Verträge
- Kollektivvertragseinstufungen und Dienstverwendung etc.
- Kündigung oder Entlassung sowie daraus resultierende Ansprüche
- Anfechtungen gemäß dem Angestelltengesetz und dem Arbeitsverfassungsgesetz vor dem Arbeits- und Sozialgericht
- Rechtsbegutachtungen
- Pensionsfragen

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