02.11.2009 Wohnungseigentum - Klage wegen abgestellter Sachen am Gang

 

Jeder Wohnungseigentümer kann gegen das Abstellen von Sachen am Gang durch einen anderen Wohnungseigentümer mit Eigentumsfreiheitsklage vorgehen. Die Klage ist auch gegen die ablehnende Haltung aller anderen Wohnungseigentümer zulässig (OGH 14.7.2008, 5 Ob 25/08z).




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